FAQ - Eltern fragen ...

Im folgenden entsteht eine Sammlung von Fragen, die Eltern schulpflichtiger Kinder an die Schule gerichtet haben.

Frage:

Was ist eine "Förderschule Sprache?"

 

 

 

 

 

Kann unser Kind für die gesamte Grundschulzeit an der Förderschule Sprache in Neerstedt beschult werden?

 

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Beschulung an der Förderschule Neerstedt?

 

Wie wird ein "Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" festgestellt?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In welchen Fächern wird unser Kind in der Förderschule Neerstedt unterrichtet?

 

 

 

In welcher Zeit findet der Unterricht statt?

 

 

 

Muss ich befürchten, dass mein Kind keinen Platz bei Ihnen bekommt, weil die Überprüfung erst so spät stattfindet?

 

 

Gibt es die Möglichkeit einer Nachmittags-betreuung (Hort) an der Förderschule Neerstedt?

 

 

Was unterscheidet die Förderschule Neerstedt von einer Grundschule?

 

 

 

 

Gibt es spezielle Fördermaßnahmen?

 

 

 

 

 

Benötigt unser Kind dann noch eine zusätzliche logopädische Förderung?

 

 

 

 

 

Wie erfolgt die Schülerbeförderung?

 

 

 

Gibt es die Möglichkeit der Elternmitarbeit in der Förderschule Neerstedt?

 

 

 

Antwort:

Eine "Förderschule Sprache" ist eine Förderschule für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Sprachentwicklung umfangreich beeinträchtigt sind. Für sie gibt es die Möglichkeit einer temporären Beschulung mit speziellen Förderangeboten. Die Grundlage der Arbeit sind die Lerninhalte (Curricula) für die Grundschule.

 

Nein! Die Förderschule Sprache in Neerstedt ist eine reine Durchgangsschule. Die Schüler bleiben für 2 Jahre, maximal für drei Schuljahre. Unser Ziel ist die möglichst schnelle Rückschulung an die zuständigen Grundschulen vor Ort ("Heimatgrundschulen").

 

Bei Ihrem Kind muss ein " Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" im Bereich Sprache festgestellt worden sein.

 

Der Feststellung liegt ein umfangreiches Verfahren zugrunde. Die Leitung der zuständigen Grundschule leitet das Verfahren ein und beauftragt die Förderschule Neerstedt und eine Lehrkraft aus dem eigenen Haus mit der Durchführung des Verfahrens. Eine Lehrkraft unserer Schule arbeitet mit Ihrem Kind im Kindergarten. Zeigen sich umfassende sprachliche Beeinträchtigungen, so wird gemeinsam ein sonderpädagogischer Unterstützungs-bedarf im Bereich Sprache empfohlen. Dies geschieht dann in einer so genannten "Förderkommission". Die Schulbehörde stellt den "Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache fest.

Den Beschulungsort (Grundschule oder Förderschule Sprache) bestimmen Sie als Eltern selbst.

 

Wir vermitteln unseren Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte (Curricula) der Grundschule. In den ersten zwei Schuljahren erhält Ihr Kind Anfangsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Sport, Kunst, Musik, Religion.

 

Der Unterricht findet in der Zeit von 8.45 Uhr bis 12.45 Uhr statt.

Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 ist dienstags und donnerstags erst um 13.40 Uhr Unterrichtsschluss.

 

Nein! Sofern bei Ihrem Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Sprache festgestellt worden ist und Sie wünschen, dass Ihr Kind an der FöS Neerstedt beschult wird, so geschieht dies auch. Es gibt keine Platzreihenfolge und wir sind auch nicht "voll"!

 

Nein! Ein Nachmittagsangebot wird nicht angeboten. In Absprache mit der zuständigen Grundschule vor Ort kann jedoch dort eine Nachmittagsbetreuung (Hort) beantragt werden (sofern es grundsätzlich die Möglichkeit an der Grundschule gibt).

 

Für den Erwerb der Unterrichtsinhalte des ersten Grund-schuljahres erhält Ihr Kind in der Regel einen erweiterten Zeitrahmen: Die Inhalte des 1. Grundschuljahres werden in der Regel auf 2 Schuljahre verteilt. Dadurch hat Ihr Kind mehr Zeit, um an den sprachlichen Beeinträchtigungen zu arbeiten und in der Schule "anzukommen".

 

Ja.  Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule erhalten eine individuelle Sprachförderung sowohl im Klassenverband (therapieimmanenter Unterricht) als auch in der Einzel- oder Gruppensituation. Dabei stehen die  sprachlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Leselernprozess im Mittelpunkt.

 

Dies wird im Einzelfall zu prüfen sein. Es  kann durchaus sinnvoll sein, neben der schulischen Sprachförderung noch zusätzlich eine logopädische Förderung durchzuführen. Dabei sollte ein Austausch zwischen Schule und Logopädie gewährleistet sein.

In der Regel erweist es sich als sinnvoll mit der Einschulung eine Pause in der logopädischen Förderung einzulegen.

 

Für die Schülerbeförderung ist unser Schulträger (Landkreis Oldenburg) zuständig. Unserer Schülerinnen und Schüler werden mit Kleinbussen bzw. Taxen zur Schule befördert.

 

Ja, natürlich!

Wie in jeder allgemeinbildenden Schule in Niedersachsen haben die Eltern die Möglichkeit sich als Elternvertreter wählen zu lassen.  Dies geschieht in den einzelnen Klassen (Klassenelternrat) und natürlich klassen-übergreifend für die Schule (Schulelternrat).

Außerdem kann man sich als Elternvertreter für den Schulvorstand aufstellen und wählen lassen (alle 2 Jahre).

Darüber hinaus ist die Elternunterstützung und -mitarbeit ein wichtiger Bestandteil unseres Schulalltags. Bei vielen schulischen Aktivitäten ist die Elternmithilfe erwünscht. Nur so lässt sich ein abwechslungsreiches und attraktives Schul-Leben gestalten.

Als Eltern haben Sie natürlich auch "Pflichten". Wir gehen davon aus, dass Sie ein großes Interesse an der schulischen Entwicklung Ihres Kindes haben. Im Rahmen von Gesprächen und Elternsprechtagen möchten wir Sie gern informieren und uns mit Ihnen austauschen. Ihre aktive Teilnahme daran setzen wir voraus!


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Vormittagsstruktur unserer Schule
Die Grundlage unserer "Stundentafel" ist auch hier die der Grundschule: Ihr Kind wird im ersten (und zweiten) Schulbesuchsjahr insgesamt 20 Stunden pro Woche unterrichtet. Unsere Schule beginnt um 8.50 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Sowohl vor Schulbeginn als auch nach Schulende erfolgt die Beförderung mit Taxen oder Kleinbussen. Wer im Einzugsbereich der Grundschule Neerstedt wohnt, wird mit dem Schulbus befördert, sofern die Entfernung mehr als zwei Kilometer zur Schule beträgt.
Verordnung_zur_Feststellung_eines_Bedarf
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