Energieteam-Schulung im RuZ Hollen am 03.11.2021

Auch in diesem Jahr stehen Eisbär Willi und Pinguin Karla im Mittelpunkt der Geschichte um die Erwärmung der Erde. Sie sind in Not, weil es auf der Erde wärmer wird und die Eisschollen, die zu ihrer Lebensgrundlage gehören, schmelzen.

 

Wie, warum, und was das mit jedem und jeder von uns zu tun hat: Dem war das kleine Energieteam unserer Schule am 09.11.2022 einen Vormittag lang im RuZ Hollen auf der Spur! Den zehn Schülerinnen und Schülern aus unseren Schuljahrgängen 2 und 3 wurde dort anschaulich die Verbindung des Klimawandels mit menschlichem Handeln und Umgang mit Ressourcen erklärt.

 

Spielerisch „schmolz“ eine „Eisscholle“ durch das Anlassen ungenutzter Lampen im Haus….und „wuchs“ durch das Radfahren statt einer Autofahrt. Der Stromverbrauch verschiedener Elektrogeräte im Haushalt wurde gemessen. So wurde das Energieteam in einer kindgerechten Weise mit den Grundlagen umweltbewussten Handelns vertraut gemacht.

 

Eifrig malten und schrieben die Schülerinnen und Schüler, was sie in der Schule davon berichten wollten. Eines wurde schnell klar: Wir müssen Energie sparen und das geht auch in der Schule. Gemeinsam wurde überlegt, welche Dienste wir in der Schule schon haben. Neben dem „Lichtdienst“, dem "PC-Dienst" und dem "Müll-Dienst" wird nun ein besonderer Schwerpunkt auf das (kurze) Durchlüften und das Ausdrehen der Heizung gelegt. Ein "Heizungsdienst" in den Schuljahrgängen 2 und 3 kommt also noch hinzu! J                               

 

                                                                  A. Bösemann

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Vormittagsstruktur unserer Schule
Die Grundlage unserer "Stundentafel" ist auch hier die der Grundschule: Ihr Kind wird im ersten (und zweiten) Schulbesuchsjahr insgesamt 20 Stunden pro Woche unterrichtet. Unsere Schule beginnt um 8.50 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Sowohl vor Schulbeginn als auch nach Schulende erfolgt die Beförderung mit Taxen oder Kleinbussen. Wer im Einzugsbereich der Grundschule Neerstedt wohnt, wird mit dem Schulbus befördert, sofern die Entfernung mehr als zwei Kilometer zur Schule beträgt.
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