Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Seit dem 01.02.2021 gilt die aktualisierte "Verordnung zur Feststellung eines Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" Diese regelt das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

 

 

 

Die Verordnung selbst und die Ergänzenden Bestimmungen stehen zum Download (unten) bereit:

 

Falls Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, rufen Sie uns gern an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J. Möhle, Schulleiter

 

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Vormittagsstruktur unserer Schule
Die Grundlage unserer "Stundentafel" ist auch hier die der Grundschule: Ihr Kind wird im ersten (und zweiten) Schulbesuchsjahr insgesamt 20 Stunden pro Woche unterrichtet. Unsere Schule beginnt um 8.50 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Sowohl vor Schulbeginn als auch nach Schulende erfolgt die Beförderung mit Taxen oder Kleinbussen. Wer im Einzugsbereich der Grundschule Neerstedt wohnt, wird mit dem Schulbus befördert, sofern die Entfernung mehr als zwei Kilometer zur Schule beträgt.
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