Seit dem 01.02.2013 gilt die "Verordnung zur Feststellung eines Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" Diese regelt das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarfs.
Dem folgenden Link ist ein Ablaufdiagramm zu entnehmen, welches gilt, wenn bei Kindern das Verfahren vor der Einschulung auf den Weg gebracht wird. Dies trifft u.a. für Kinder
mit umfassenden sprachlichen Einschränkungen zu, die auf Wunsch der Eltern z.B. an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache (Sprachheilschule Neerstedt) beschult werden sollen.
http://www.mk.niedersachsen.de/download/75279/A1a_Ablaufdiagramm_vor_Einschulung.pdf
Die Verordnung selbst ist unter folgendem Link abzurufen:
http://www.mk.niedersachsen.de/download/74894/Verordnung_zur_Feststellung_eines_Bedarfs_an_sonderpaedagogischer_Unterstuetzung.pdf
Falls Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, rufen Sie uns gern an.
Mit freundlichen Grüßen
J. Möhle, Schulleiter