Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

Seit dem 01.02.2013 gilt die "Verordnung zur Feststellung eines Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" Diese regelt das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

 

Dem folgenden Link ist ein Ablaufdiagramm zu entnehmen, welches gilt, wenn bei Kindern das Verfahren vor der Einschulung auf den Weg gebracht wird. Dies trifft u.a. für Kinder mit umfassenden sprachlichen Einschränkungen zu, die auf Wunsch der Eltern z.B. an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache (Sprachheilschule Neerstedt) beschult werden sollen.

 

http://www.mk.niedersachsen.de/download/75279/A1a_Ablaufdiagramm_vor_Einschulung.pdf

 

 

 

Die Verordnung selbst ist unter folgendem Link abzurufen:

 

http://www.mk.niedersachsen.de/download/74894/Verordnung_zur_Feststellung_eines_Bedarfs_an_sonderpaedagogischer_Unterstuetzung.pdf

 

Falls Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, rufen Sie uns gern an.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

J. Möhle, Schulleiter

 

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Vormittagsstruktur unserer Schule
Die Grundlage unserer "Stundentafel" ist auch hier die der Grundschule: Ihr Kind wird im ersten (und zweiten) Schulbesuchsjahr insgesamt 20 Stunden pro Woche unterrichtet. Unsere Schule beginnt um 8.50 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Sowohl vor Schulbeginn als auch nach Schulende erfolgt die Beförderung mit Taxen oder Kleinbussen. Wer im Einzugsbereich der Grundschule Neerstedt wohnt, wird mit dem Schulbus befördert, sofern die Entfernung mehr als zwei Kilometer zur Schule beträgt.
Vormittagsstruktur unserer Schule.pdf
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