Seit dem 01.02.2021 gilt die aktualisierte "Verordnung zur Feststellung eines Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung" Diese regelt das Verfahren zur Feststellung eines
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.
Die Verordnung selbst und die Ergänzenden Bestimmungen stehen zum Download (unten) bereit:
Falls Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, rufen Sie uns gern an.
Mit freundlichen Grüßen
J. Möhle, Schulleiter